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Kosten für künstliche Befruchtung bei Privatversicherten / privaten Krankenkassen

Das Projekt Kinderwunsch und Familienplanung mit künstlicher Befruchtung stellt junge Menschen und Familien vor viele Fragen. Als spezialisierte Hamburger Apotheke für Kinderwunsch, Familienplanung und künstliche Befruchtung möchten wir Sie über die pharmazeutische Beratung hinaus unterstützen. Im Folgenden finden Sie daher Informationen zu den Preisen von Medikamenten bei künstlicher Befruchtung. Weiterhin erklären wir Ihnen das Vorgehen für Direktabrechnung mit der Krankenkasse bei künstlicher Befruchtung (relevant für privat versicherte in unserer Hamburger Apotheke).

Kosten der künstlichen Befruchtung

Die Kosten für die künstliche Befruchtung setzen sich aus den Kosten für die medizinische Betreuung durch Ärzte sowie die Kosten für Medikamente wie Gonal F, Fyremadel, Puregon, Menogon, Brevactid, Pergoveris, Ovaleap, Utrogest, etc. zusammen. Anders als bei anderen Behandlungen, fallen bei Medikamenten für Kinderwunsch, Familienplanung und künstliche Befruchtung höhere Kosten an. Die Regelung dieser Kosten bzw. der Kostenübernahme sind durch die Krankenkassen und das Sozialgesetzbuch (SGB) 5 Paragraph 27a geregelt.

Die Erstattungen für künstliche Befruchtung, Kinderwunsch und Familienplanung sind bei den Privaten Krankenkassen flexibler und umfangreicher als bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Nichtsdestotrotz müssen die Patienten die Kosten für die Kinderwunsch-Behandlung vorstrecken. Da es sich hierbei um hohe Kosten handelt, haben wir flexible Zahlungsmöglichkeiten und Direktabrechnungen für Sie entwickelt. Die meisten Privaten Krankenkassen zahlen 100%, also nicht 50% wie nach Paragraph 27a bei gesetzlichen Krankenkassen. Die wichtigsten Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Kosten der künstlichen Befruchtung, Kinderwunsch und Familienplanungs-Behandlung:
 

  • Die Privaten Krankenkassen zahlen meist 100% der Kosten für künstlichen Befruchtung, Kinderwunsch und Familienplanungs-Behandlung, nicht nur 50% da der Paragraph 27a nicht für sie gilt.
  • Bei den Privaten Krankenkassen gibt es keine Grenze für drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Zur Erinnerung: die gesetzlichen Krankenkassen zahlen 50% nur für die ersten drei Versuche. Danach müssen die Versicherten mit Kinderwunsch die Kosten selber tragen. Bei den privaten Krankenkassen ist nur relevant, dass es eine Erfolgswahrscheinlichkeit für die künstlichen Befruchtung, Kinderwunsch und Familienplanungs-Behandlung von mindestens 15% gibt. Allerdings können die privaten Krankenkassen nach häufigen erfolglosen Versuchen die Wirtschaftlichkeit für die Versichertengemeinschaft in Frage stellen.
  • Private Krankenkassen sind nicht an die Altersgrenzen, von 25-40 Jahren bei Frauen und 50 Jahren bei Männern, gebunden. Nur die Erfolgswahrscheinlichkeit ist relevant.
  • Private Krankenkassen erstatten die Kosten auch bei nicht verheirateten Paaren.
  • Die Privaten Krankenkassen erstatten in manchen Fällen die Kryokonservierung („Social Freezing“) für Ihre Versicherten. Hierbei ist es ratsam sich vorab bei der Versicherung zu informieren.


Zahlungsmodelle für Privatversicherte

Privatversicherte bekommen zwar die Kosten ihrer künstlichen Befruchtung, Familienplanung und Kinderwunsch-Behandlung meist zu 100% erstatten, müssen den Betrag jedoch zunächst auslegen. Um Ihnen diese finanzielle Belastung zu nehmen, bieten wir Ihnen an direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen. In diesem Fall reichen Sie Ihre Rezepte bei uns ein und können ohne Zahlung die Medikamente mitnehmen. Die Kosten für Ihre künstliche Befruchtung, Kinderwunsch-Behandlung und Familienplanung reichen wir direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.

Da nicht alle privaten Krankenkassen die Direktabrechnung zulassen, müssen wir die Direktabrechnung in jedem Fall beantragen. Nach der Genehmigung der Direktabrechnung, können auch weitere Behandlungszyklen direkt abgerechnet werden.

Interessieren Sie sich für eine Direktabrechnung können Sie die untenstehenden Formulare

  • Direktabrechnung
  • Datenschutz


ausgefüllt und unterschrieben vorab per Email oder Fax an uns senden. Bitte bringen Sie zusätzlich die unterschriebenen Originale mit in die Apotheke. Wir beantragen dann die Direktabrechnung und haben im besten Fall Ihre Genehmigung bereits vorliegen, wenn Sie für Ihre Kinderwunsch Medikamente bei uns in die Apotheke kommen. Alternativ können Sie die Direktabrechnung auch direkt in der Apotheke beantragen. Es kann sein, dass durch die Rückmeldung der Krankenkasse zu Wartezeiten führt.

Für die Direktabrechnung legen wir ein Kundenkonto für Sie an und speichern Ihre Daten bis zu Ihrem Widerruf.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich stets durch Anpassungen in der Rechtsprechung im Bereich Paragraph 27a, Sozialgesetzbuch 5 und den Verordnungen zu Familienplanung, Kinderwunsch und künstlicher Befruchtung ändern.

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